Anmeldung & Aufnahme

Allgemeines

  • In der Regel können Kinder zum 1. Geburtstag in die Krippe und zum 3. Geburtstag in den Kindergarten aufgenommen werden, sofern diese den Anforderungen des Kindergartenbetriebes gewachsen sind.
  • Unser Kindergarten ist christlich orientiert, aber nicht konfessionell gebunden.
  • Mit Eintritt des Kindes in den Kindergarten werden die Erziehungsberechtigten ordentliche Mitglieder des Waldorfschulvereins Wetterau e.V., der zugleich Rechts- und Wirtschaftsträger ist.

Anmeldung

  • Der Besuch eines Informationsabends ist für die Eltern eine Grundvoraussetzung zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz.
  • Im Anschluss an den Informationsabend senden die Eltern ihre schriftliche Vormerkung an das Kindergartenbüro, das Eingangsdatum wird vermerkt und die Eltern erhalten auf Wunsch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Aufnahme

  • Die Kindergartenaufnahme erfolgt unter gewissen Aufnahmekriterien. Diese dienen dazu, Kindergartenplätze nach objektiven Gesichtspunkten zu vergeben.
  • Seitens der Kindergartenleitung erhalten die Eltern einen Aufnahmeantrag. Mit diesem Antrag können die Eltern einen Kindergartenvertrag mit dem Waldorfschulverein abschließen.
  • Nach Vertragsabschluss wird die zukünftige Erzieherin zum Einführungsgespräch oder einem Einführungselternabend einladen.
  • Bei Bedarf erfolgen 1-3 Schnuppertage für das Kind, gegebenenfalls finden die Schnuppertage nach Absprache im Beisein von einem Arzt statt.
  • Mit der Aufnahme in den Kindergarten entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine Waldorfschule.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Download-Bereich.


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Tel.: 06032 349 52-141 · Fax: 06032 349 52-101
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