Allgemeines
- In der Regel können Kinder zum 1. Geburtstag in die Krippe und zum 3. Geburtstag in den Kindergarten aufgenommen werden, sofern diese den Anforderungen des Kindergartenbetriebes gewachsen sind.
- Unser Kindergarten ist christlich orientiert, aber nicht konfessionell gebunden.
- Mit Eintritt des Kindes in den Kindergarten werden die Erziehungsberechtigten ordentliche Mitglieder des Waldorfschulvereins Wetterau e.V., der zugleich Rechts- und Wirtschaftsträger ist.
Anmeldung
- Der Besuch eines Informationsabends ist für die Eltern eine Grundvoraussetzung zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz.
- Im Anschluss an den Informationsabend senden die Eltern ihre schriftliche Vormerkung an das Kindergartenbüro, das Eingangsdatum wird vermerkt und die Eltern erhalten auf Wunsch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Aufnahme
- Die Kindergartenaufnahme erfolgt unter gewissen Aufnahmekriterien. Diese dienen dazu, Kindergartenplätze nach objektiven Gesichtspunkten zu vergeben.
- Seitens der Kindergartenleitung erhalten die Eltern einen Aufnahmeantrag. Mit diesem Antrag können die Eltern einen Kindergartenvertrag mit dem Waldorfschulverein abschließen.
- Nach Vertragsabschluss wird die zukünftige Erzieherin zum Einführungsgespräch oder einem Einführungselternabend einladen.
- Bei Bedarf erfolgen 1-3 Schnuppertage für das Kind, gegebenenfalls finden die Schnuppertage nach Absprache im Beisein von einem Arzt statt.
- Mit der Aufnahme in den Kindergarten entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine Waldorfschule.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Download-Bereich.